Osteopathie:

Die Abrechnung erfolgt dabei nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Oder durch Verordnung eines Arztes auf Privatrezept. Die Privaten Kassen, die Beihilfe sowie die privaten Heilpraktiker - Krankenzusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten dabei je nach Tarif anteilig bzw. komplett.

Auch die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich teilweise an den Behandlungskosten. Da dies aber von den Kassen unterschiedlich gehandhabt wird bitte ich Sie, sich selbst im Vorfeld bei ihrer Krankenkasse zu erkundigen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Folgende Behandlungen sind ausschließlich auf Verordnung durch einen Arzt mit einem Privatrezept möglich:

Physiotherapie/Krankengymnastik

Physiotherapie nutzt als Therapieansatz die passive manuelle Behandlung durch den Therapeuten und die aktive Bewegung des Patienten, sowie den Einsatz physikalischer Maßnahmen zur Behandlung und Vorbeugung von Erkrankungen. Physiotherapie findet dabei Anwendung in vielfältigen Bereichen, von Prävention über Therapie bis hin zu Rehabilitation.

Manuelle Therapie

Die Manuelle Therapie ist ein Behandlungsansatz, bei dem Funktionsstörungen des Bewegungsapparates untersucht und behandelt werden. Zu Grunde liegt dabei die Untersuchung der Gelenkmechanik, der Muskelfunktion sowie die Koordination der Bewegungen.

Manuelle Lymphdrainage

In erster Linie dient die manuelle Lymphdrainage der Entstauung von geschwollenem Gewebe. Therapeuten verwenden dabei spezielle Handgriffe, bei denen zum Beispiel durch rhythmische, kreisende und pumpende Bewegungen die angestaute Flüssigkeit in Richtung der zuständigen Lymphknotenstation abtransportiert wird.

Außerdem besteht natürlich jederzeit  die Möglichkeit als Selbstzahler einen Termin zu vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls über die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH ), die Kosten sind dabei selbst zu tragen.